Wissenswertes aus dem Gesundheitswesen: Nachrichten, Hintergründe, Interviews und mehr...
Branchenrelevante Informationen regelmäßig in Ihrem Postfach
„Psychiatrieplanung“ – auf den ersten Blick ein verständlicher Begriff: Die Planung von Behandlungs-, Versorgungs- und Betreuungsangeboten für psychisch kranke Menschen. Doch die Krankenhausplanung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) umfasst bereits die klinische Versorgung; ambulante Behandlung stellt die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) V sicher. Warum bedarf es also einer gesonderten Planung für diese Personengruppe und welche Maßstäbe und Verfahrensweisen kommen dabei zum Einsatz? Darauf gibt es bundesweit (noch) keine einheitlichen Antworten. Dazu nun ein Blick in die Psychiatriereform, schließlich auf heutige Ansätze und Gegebenheiten auf Länderebene.