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Ende 2024 wurde eine Klage verschiedener Krankenhausträger gegen die PPP-RL vor dem Bundessozialgericht in Kassel verhandelt. Obwohl das Gericht einen gut informierten Eindruck machte und in der mündlichen Begründung durchaus Verständnis für die Klagenden zeigte, wurde der Klage letztlich nicht stattgegeben. Auch wenn die Urteilsfindung nun schon einige Monate zurück liegt, so schildert unser Autor ein weiterhin höchst aktuelles Problem – sowohl inhaltlich, wie auch im Umgang mit dem Urteil. Denn die Richtlinie existiert weiterhin und die Strafen bei Nichteinhaltung werden zum 1.1.2026 für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie scharfgeschaltet. Die vor Gericht diskutierten theoretischen Sanktionszahlungen werden also Realität. Die Auswirkungen sind derzeit kaum vorhersehbar, aber es ist absehbar, dass sich Versorgungsangebote mindestens einschränken werden und die Erreichbarkeit schwieriger wird. Die Folgen für die Weiterentwicklung der Richtlinie werden ebenfalls einschneidend sein. Da die Richter der bisherigen Richtlinie eine ausreichend hohe Evidenz zugestanden haben und Weiterentwicklungen nur möglichst evidenzbasiert erfolgen können – das ist der Auftrag des Gesetzgebers – wird es juristisch schwierig werden, sinnvolle Weiterentwicklungen vorzunehmen, wenn es für praxisbezogene Ansätze keine ausreichende Evidenz gibt. Das Urteil von Kassel kann also weit über den eigentlichen Wirkkreis hinaus Wirkung entfalten und die psychiatrische Versorgungslandschaft nachhaltig beeinflussen. Unser Autor beleuchtet das Dilemma im Beitrag tiefergehend.