Psychiatrie-Personalnachweis

19.02.2026, Laura Gahr, Stefan Günther
Meinung

Der ursprüngliche Plan sah vor, dass das PEPP-Abrechnungssystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen auch die Aufgabe der Personalbemessung übernehmen und die bewährte Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ersetzen sollte. Die Entwicklung verlief schließlich anders als zunächst geplant: Seit 2020 gilt anstelle der Psych-PV die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, die verbindliche personelle Mindestvorgaben für Einrichtungen der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung definiert. Nicht selten bleibt in der Debatte über die PPP-RL unbeachtet, dass bereits 2016 ein Nachweis eingeführt wurde, der die Krankenhäuser verpflichtet, den therapeutischen Personaleinsatz jährlich – differenziert nach Berufsgruppen – sowie die tatsächlichen Kosten offenzulegen: der Psychiatrie-Personalnachweis (PPN).

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