Qualitätssicherung in der Psychiatrie: Evaluation belegt Handlungsbedarf bei der Personalausstattung

Bewertung des ersten Evaluationsberichts des IGES Instituts zur PPP-RL aus Sicht des GKV-Spitzenverbands

26.02.2026, Dr. Anne Kathrin Tauscher, Denise Wellhöfer
Meinung

Die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) gilt für rund 700 Krankenhäuser an über 1.200 Krankenhausstandorten, die jährlich mehr als eine Million Patientinnen und Patienten behandeln. Sie setzt an einem zentralen Qualitätsfaktor an: das für die Behandlung erforderliche therapeutische Personal sicher zu stellen. Eine Evaluation ist dabei von großer Bedeutung. Der erste Evaluationsbericht vom IGES Institut bestätigt eindrücklich die schon vorliegenden Ergebnisse der Quartalsberichte: Etwa die Hälfte der Fachabteilungen für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie erfüllt die Mindestvorgaben der PPP-RL nicht, obwohl diese im Rahmen der Einführungsphase seit 2022 nur zu 90 Prozent erfüllt sein müssen.

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