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Im März 2026 wurde der Bericht über die im Jahr 2024 vom Medizinischen Dienst durchgeführten Kontrollen nach Medizinischer-Dienst-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD QK RL) veröffentlicht. Stefan Günther übt Kritik an den Ergebnissen zu den Prüfungen der Nachweisführung zur PPP-RL für die Psychiatrie. Er meint, aktuell stellen die Prüfungen lediglich einen – für beide Seiten – sehr hohen bürokratischen Aufwand dar, der keinerlei erkennbaren Mehrwert liefert und fordert Reformen.
WeiterlesenDerzeit wird viel über Einsparmaßnahmen im Gesundheitswesen diskutiert. Die Krankenhäuser fordern eine auskömmliche Finanzierung und eine faire Beteiligung an den Reformprozessen. Die Krankenkassen fordern hingegen vor allem Einsparungen bei den Krankenhäusern, da die Kosten in den letzten Jahren nachweislich explodiert sind. Aber woher kommt die Kostenexplosion? Wundern sollten sich weder der Gesetzgeber noch die Krankenkassen: Sie haben in den vergangenen Jahren mit der Auslagerung des Pflegebudgets aus dem DRG-System und immer neuen Personaluntergrenzen und Personalbemessungsinstrumenten, samt zugehöriger Nachweispflichten und Kontrollen, dazu beigetragen, dass immer mehr Personal eingestellt wurde. Dies nicht nur in der direkten Patientenversorgung, sondern auch im patientenfernen Umfeld zur Dokumentation, bei den Kostenträgern zur Verhandlung und Überwachung, bei den Medizinischen Diensten zur Kontrolle und bei Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Testierung. Was auf der einen Seite positive Effekte haben mag – die Patientenversorgung zu stärken – ist auf der anderen Seite aber auch entsprechend teuer. Die Krankenhäuser haben geliefert, was von anderen bestellt wurde – und stehen dann doch dafür in der Kritik.
WeiterlesenDie Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) gilt für rund 700 Krankenhäuser an über 1.200 Krankenhausstandorten, die jährlich mehr als eine Million Patientinnen und Patienten behandeln. Sie setzt an einem zentralen Qualitätsfaktor an: das für die Behandlung erforderliche therapeutische Personal sicher zu stellen. Eine Evaluation ist dabei von großer Bedeutung. Der erste Evaluationsbericht vom IGES Institut bestätigt eindrücklich die schon vorliegenden Ergebnisse der Quartalsberichte: Etwa die Hälfte der Fachabteilungen für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie erfüllt die Mindestvorgaben der PPP-RL nicht, obwohl diese im Rahmen der Einführungsphase seit 2022 nur zu 90 Prozent erfüllt sein müssen.
WeiterlesenDer ursprüngliche Plan sah vor, dass das PEPP-Abrechnungssystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen auch die Aufgabe der Personalbemessung übernehmen und die bewährte Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ersetzen sollte. Die Entwicklung verlief schließlich anders als zunächst geplant: Seit 2020 gilt anstelle der Psych-PV die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, die verbindliche personelle Mindestvorgaben für Einrichtungen der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung definiert. Nicht selten bleibt in der Debatte über die PPP-RL unbeachtet, dass bereits 2016 ein Nachweis eingeführt wurde, der die Krankenhäuser verpflichtet, den therapeutischen Personaleinsatz jährlich – differenziert nach Berufsgruppen – sowie die tatsächlichen Kosten offenzulegen: der Psychiatrie-Personalnachweis (PPN).
WeiterlesenEnde 2024 wurde eine Klage verschiedener Krankenhausträger gegen die PPP-RL vor dem Bundessozialgericht in Kassel verhandelt. Obwohl das Gericht einen gut informierten Eindruck machte und in der mündlichen Begründung durchaus Verständnis für die Klagenden zeigte, wurde der Klage letztlich nicht stattgegeben. Auch wenn die Urteilsfindung nun schon einige Monate zurück liegt, so schildert unser Autor ein weiterhin höchst aktuelles Problem – sowohl inhaltlich, wie auch im Umgang mit dem Urteil. Denn die Richtlinie existiert weiterhin und die Strafen bei Nichteinhaltung werden zum 1.1.2026 für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie scharfgeschaltet. Die vor Gericht diskutierten theoretischen Sanktionszahlungen werden also Realität. Die Auswirkungen sind derzeit kaum vorhersehbar, aber es ist absehbar, dass sich Versorgungsangebote mindestens einschränken werden und die Erreichbarkeit schwieriger wird. Die Folgen für die Weiterentwicklung der Richtlinie werden ebenfalls einschneidend sein.
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