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Ende 2024 wurde eine Klage verschiedener Krankenhausträger gegen die PPP-RL vor dem Bundessozialgericht in Kassel verhandelt. Obwohl das Gericht einen gut informierten Eindruck machte und in der mündlichen Begründung durchaus Verständnis für die Klagenden zeigte, wurde der Klage letztlich nicht stattgegeben. Auch wenn die Urteilsfindung nun schon einige Monate zurück liegt, so schildert unser Autor ein weiterhin höchst aktuelles Problem – sowohl inhaltlich, wie auch im Umgang mit dem Urteil. Denn die Richtlinie existiert weiterhin und die Strafen bei Nichteinhaltung werden zum 1.1.2026 für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie scharfgeschaltet. Die vor Gericht diskutierten theoretischen Sanktionszahlungen werden also Realität. Die Auswirkungen sind derzeit kaum vorhersehbar, aber es ist absehbar, dass sich Versorgungsangebote mindestens einschränken werden und die Erreichbarkeit schwieriger wird. Die Folgen für die Weiterentwicklung der Richtlinie werden ebenfalls einschneidend sein.
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